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COVID 19

 

Sie sind herzlich willkommen, Ihren Urlaub in Cadzand zu verbringen. Alle restriktiven Corona-Maßnahmen sind aufgehoben. Daher benötigen Sie kein Imp- oder Genesungsbeweis um in eine Ferienunterkunft zu übernachten, das Restaurant zu besuchen oder die Grenze zu überqueren und in die umliegenden Länder zurückzukehren. 

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und sicheren Aufenthalt in Cadzand!

COVID-19 und Annullierungsbedingungen

Alle Reservierungen mit einem Mietvertrag das nach dem 27. Oktober 2020 aufgestellt wurde, unterliegen den folgenden Annullierungsbedingungen;

Die Annullierung muss unbedingt schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Wenn der Mieter, aus welchem Grund auch immer, den abgeschlossenen Mietvertrag kündigt oder wenn er von allen oder einem Teil seiner Rechte aus dem Vertrag keinen Gebrauch macht, ohne ihn ausdrücklich zu kündigen, bezahlt er eine Entschädigung zugunsten des Vermieters. Diese Entschädigung beträgt: Verwaltungsgebühren plus 

  • 15% des Mietpreises, wenn die Stornierung mehr als 3 Monate vor Beginn der Mietperiode erfolgt;
  • 50 % der Miete, wenn die Stornierung zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor Beginn der Mietperiode erfolgt;
  • 85 % der Miete, wenn die Stornierung zwischen 1 Monat und 2 Wochen vor Beginn der Mietperiode erfolgt;
  • 100% der Miete, wenn die Stornierung weniger als zwei Wochen vor Beginn der Mietperiode erfolgt oder wenn die Mietperiode bereits begonnen hat.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine (weitere) Rückerstattung, wenn das Mietobjekt noch für den gleichen Zeitraum vermietet werden kann. 

COVID-19 und Pandemie. Das Vorgehende gilt auch im Falle einer Reisewarnung - und/oder einer Quarantänepflicht bei Ankunft und/oder Rückkehr des Mieters. Es werden keine Umbuchungen oder Gutscheine angeboten.

In viele Situationen bietet die Reiserücktrittversicherung Deckung im Falle einer Stornierung. Einreisebeschränkungen oder andere Maßnahmen, die bei Reisen verhängt werden, gelten nicht mehr als unerwartet und unvorhergesehen für neu abgeschlossene Versicherungen. Dies hat zur Folge, dass die Deckung der Reiserücktrittsversicherung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn der Mieter seine Reise aus diesem Grund stornieren möchte. Auch dann nicht, wenn diese Einschränkungen oder Maßnahmen zum Zeitpunkt der Buchung für das jeweilige Reiseziel nicht bekannt waren. Denken Sie z. B. an eine Impfpflicht für die Einreise, eine obligatorische Quarantäne bei der Ankunft oder örtliche Testanforderungen. Wenn Sie krank werden (wegen Corona oder aus anderen Gründen) und nicht reisen können, sind Sie natürlich wohl über die Rücktrittsversicherung abgesichert.

Kontakt

Makelaardij Neptunus BV

Boulevard de Wielingen 20

4506 JH CADZAND-BAD

Öffnungszeiten

Montag, Freitag und Samstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 -17.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch, Sonntag und an Feiertagen geschlossen.

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